
Mythen und Fakten
Was häufig gesagt wird und was wir davon halten - eine Auswahl
Ohne die Rettungsschirme EFSF (bis 2013) und ESM (ab 2013) kollabiert der Euro.
Nein. Es mag im Falle einzelner Staatsinsolvenzen eine Bankenkrise geben. Jedes Land sollte sehen, wie es seine eigenen Baken stützt.
Außerdem: Mit den Rettungsschirmen kommen ebenfalls große Verwerfungen auf uns zu: Es droht bei Ausweitung der Kompetenzen und Volumina der EFSF eine Überdehnung der Möglichkeiten der verbliebenen Triple A-Staaten der Euro-Zone und dann deren Herabstufung und in der Folge eine Abwärtsspirale der Fonds und der Mitgliedstaaten.
Ohne die Rettungsschirme wird die Idee Europas zerstört, weil einige Länder nicht solidarisch zu sein bereit sind und dadurch der Glaube an „Europa“ erschüttert wird.
Nein. Das Gegenteil ist er Fall: Die Rettungsschirmpolitik führt in eine Haftungsunion, bei der von einer Art „Wirtschaftsregierung“ Spardruck auf die schwachen Euro-Länder ausgeübt wird, derweil die Geberländer immer weiter mitabrutschen. Im Ergebnis wird europaweit „Europa“ nur noch als Zentrale wahrgenommen, die pressiert oder entzieht.
Die Rettungsschirmpolitik hat keine echten haushalterischen Auswirkungen, weil die Länder, für die Notmaßnahmen ergriffen werden, streng zum Sparen angehalten werden.
Nein. Erstens lassen die Sparbemühungen in solchen Euro-Ländern sofort nach, denen zuletzt von der EZB über Anleihenaufkäufe „geholfen“ wurde (vgl. so: Italien Ende August). Zweitens ist es zweifelhaft, ob die auferlegten Spar- und Steuererhöhungspolitiken in den Nehmerländern nicht erst das erforderliche Wachstum abdrosseln, so dass immer mehr Geld nachgeschossen werden muss. Geeigneter wären jeweils ein Schuldenschnitt und sodann ein konsolidierter Neuanfang, um langsam wieder eine Wettbewerbsfähigkeit - wie vor dem Euro-Start - aufzubauen.
Die Entscheidung im Deutschen Bundestag über das EFSF-Gesetz ist keine Frage des Gewissens.“ (Volker Kauder, Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion)
Lachhaft. Noch nie gab es eine Entscheidung von größerer Tragweite für a) die Finanzen unseres Gemeinwesen, für b) den Kernbereich der verfassungsmäßigen Kompetenzen des Parlaments und für c) auch die Natur der Finanzverfassung der Europäischen Union.
