Euro-Rettung

 

Unsere Überzeugung

Unser Ansatz: Risiko und Haftung

An einer substantiellen und nicht nur symbolischen Umschuldung insolventer Euro-Staaten und damit echter Gläubigerbeteiligung dürfen keine Wege vorbeiführen. (Die „Gläubigerbeteiligung“ im Fall Griechenland war eine Placebo-Unternehmung.) Wer an seinem Risiko gut verdient hatte, muss jetzt sein Risiko auch selber tragen. Risiko und Haftung werden jedoch durch eine weitere Verfestigung der seit Mai 2010 immer stärker ausgeweiteten Transfermechanismen im Euro-Raum weiter getrennt.

Mehrere technische Wege der Umschuldung sind denkbar, Verweise auf erfolgreiche Umschuldungen sind zulässig. Z. B. Vorschlag Sinn: Über einen Fonds abgesicherte Anleihen, werden mit z.B. 40 Prozent Abschlag zum Tausch angeboten. Vorteil beste Bonität. Gläubigern, die dem Angebot nicht nachkommen, aber droht Totalverlust.

EFSF-/ESM-Mittel dürfen nur für den Insolvenzfall bereitstehen, d. h. nur zu Zwecken echter Umschuldung. Die Ausarbeitung eines Umschuldungsmechanismus für Euro-Länder im Herbst 2011 soll conditio sine qua non für die Zustimmung zum ESM sein. Es gilt das als Grundsatz das Prinzip „Schuldenselbstverantwortung“.

 
 
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