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Rahmenbedingungen für Gründungen verbessern

// WIRTSCHAFTSPOLITIK IN DER DIGITALEN GESELLSCHAFT

gungserwerbs genügend stille Reserven zur Deckung der

Verluste vorhanden sind. Allerdings sind solche gerade in

der Frühphase mangels planbarer Geschäftsaussichten

oft nicht vorhanden. Im Rahmen einer Neugestaltung des

§ 8c KStG sollte der Gesetzgeber deshalb darauf achten,

dass im Zuge der Hereinnahme von neuen Gesellschaf-

tern nach Ablauf der Gründungsphase keine Verluste

untergehen.

Ein weiterer wichtiger Schritt wäre eine Änderung der

Regulierung für institutionelle Investoren wie Versiche-

rungen und Pensionsfonds. Diese können zurzeit kaum

als hochriskant geltende Investitionen in Start-ups tätigen,

obwohl sie als Kapitalsammelstellen hierfür prädestiniert

wären. Sie könnten in viele Start-ups investieren, und so

die notwendige Risikostreuung für solche Investitionen

optimal erreichen. Zudem hätten institutionelle Investoren

so in einer Zeit sehr niedrigerer Zinssätze eine gute

Gelegenheit, in potentiell deutlich profitablere Inves-

tments auszuweichen. DIE JUNGEN UNTERNEHMER

schlagen deshalb vor, dass institutionelle Investoren die

Möglichkeit erhalten, bis zu zwei Prozent ihres einge-

setzten Kapitals in Start-ups und junge Unternehmen zu

investieren. Das Risiko dieses Investments müssen sie

selbstverständlich selbst tragen, hierzu ist keine staatli-

che Absicherung nötig. Die mögliche breite Streuung der

Einzelinvestments und damit des Risikos sowie die Be-

schränkung auf einen kleinen Teil ihres Kapitals sind eine

ausreichende Risikovorsorge.

Neben der Umsetzung dieser Maßnahmen sollte auf

jeden Fall die Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne

aus Streubesitzanteilen beibehalten werden.

Quelle: Gründerumfrage DIE JUNGEN UNTERNEHMER, 2014

GESELLSCHAFTLICHE AKZEPTANZ IM WEITEREN

UMFELD DER GRÜNDER FÜR DIE ENTSCHEIDUNG

EIN UNTERNEHMEN ZU GRÜNDEN

10%

20%

30%

40%

1

1 – sehr große Akzeptanz

6 – gar keine Akzeptanz

2

3

4

5

6

13%

25%

36%

18%

7%

1%