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Rahmenbedingungen für Gründungen verbessern
// WIRTSCHAFTSPOLITIK IN DER DIGITALEN GESELLSCHAFT
gungserwerbs genügend stille Reserven zur Deckung der
Verluste vorhanden sind. Allerdings sind solche gerade in
der Frühphase mangels planbarer Geschäftsaussichten
oft nicht vorhanden. Im Rahmen einer Neugestaltung des
§ 8c KStG sollte der Gesetzgeber deshalb darauf achten,
dass im Zuge der Hereinnahme von neuen Gesellschaf-
tern nach Ablauf der Gründungsphase keine Verluste
untergehen.
Ein weiterer wichtiger Schritt wäre eine Änderung der
Regulierung für institutionelle Investoren wie Versiche-
rungen und Pensionsfonds. Diese können zurzeit kaum
als hochriskant geltende Investitionen in Start-ups tätigen,
obwohl sie als Kapitalsammelstellen hierfür prädestiniert
wären. Sie könnten in viele Start-ups investieren, und so
die notwendige Risikostreuung für solche Investitionen
optimal erreichen. Zudem hätten institutionelle Investoren
so in einer Zeit sehr niedrigerer Zinssätze eine gute
Gelegenheit, in potentiell deutlich profitablere Inves-
tments auszuweichen. DIE JUNGEN UNTERNEHMER
schlagen deshalb vor, dass institutionelle Investoren die
Möglichkeit erhalten, bis zu zwei Prozent ihres einge-
setzten Kapitals in Start-ups und junge Unternehmen zu
investieren. Das Risiko dieses Investments müssen sie
selbstverständlich selbst tragen, hierzu ist keine staatli-
che Absicherung nötig. Die mögliche breite Streuung der
Einzelinvestments und damit des Risikos sowie die Be-
schränkung auf einen kleinen Teil ihres Kapitals sind eine
ausreichende Risikovorsorge.
Neben der Umsetzung dieser Maßnahmen sollte auf
jeden Fall die Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne
aus Streubesitzanteilen beibehalten werden.
Quelle: Gründerumfrage DIE JUNGEN UNTERNEHMER, 2014
GESELLSCHAFTLICHE AKZEPTANZ IM WEITEREN
UMFELD DER GRÜNDER FÜR DIE ENTSCHEIDUNG
EIN UNTERNEHMEN ZU GRÜNDEN
10%
20%
30%
40%
1
1 – sehr große Akzeptanz
6 – gar keine Akzeptanz
2
3
4
5
6
13%
25%
36%
18%
7%
1%