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Moderner Datenschutz

Immer bessere, kleinere und günstigere Chips ermög-

lichen auch immer bessere, kleinere und günstigere

Sensoren. Zusammen mit der Vernetzung ergibt sich die

Grundlage für Big Data: Immer mehr Daten über alles

Mögliche stehen zur Verfügung. Und damit natürlich

auch immer mehr Daten mit Persönlichkeitsbezug. Da

auch immer bessere Analysemethoden zur Verfügung

stehen, sind diese Daten enorm wertvoll. Die Frage ist,

wie wir den Datenschutz weiterentwickeln können, so

dass Big Data in Deutschland überhaupt genutzt werden

kann (dieses Zukunftsfeld dürfen wir nicht einfach anderen

überlassen), während gleichzeitig die informationelle

Selbstbestimmung (in neuer Form) erhalten bleiben kann.

Dabei begrüßen wir grundsätzlich den Ansatz, den Da-

tenschutz auf europäischer Ebene zu vereinbaren. Dies

ist sinnvoll, um den digitalen Binnenmarkt zu stärken und

Nachteile europäischer Internetfirmen durch die unter-

schiedliche Regulierung zu verringern. Der Vorschlag der

EU-Datenschutz-Grundverordnung geht auch inhaltlich

durchaus in die richtige Richtung. Er ist jedoch noch

nicht der große Wurf, der auf diesem Feld eigentlich nötig

wäre. Aus Sicht der jungen Unternehmer brauchen wir

ein grundlegendes Umdenken im Datenschutz: Dieser

muss an die neue Daten-Realität, also an eine Welt voller

Daten, angepasst werden. Aus unserer Sicht müsste eine

solche Reform die einfache und rechtlich sichere Nut-

zung von Daten ermöglichen, und gleichzeitig die Souve-

ränität des einzelnen über seine Daten sicherstellen.

Hierbei müssten aus unserer Sicht folgende Punkte

berücksichtigt werden:

1.

Daten dürfen nach einer einmaligen Zustimmung (die

einfach formuliert und kurz ist) grundsätzlich erhoben

und auch für neue Zwecke verwenden werden.

2.

Der Weitergabe von Daten an Dritte muss jedoch nach

wie vor gesondert zugestimmten werden – Dienstleis-

ter die im direkten Auftrag Daten auswerten, sollten

hiervon jedoch ausgenommen sein.

3.

Derjenige der Daten sammelt, muss diese verschlüs-

selt und nach Stand der Technik und Organisation

sicher aufbewahren. Dies könnte auch eine Pflicht

beinhalten, dass Daten nur innerhalb von Europa ge-

speichert und verarbeitet werden dürfen.

4.

Nutzer sollten das Recht haben zu erfahren, welche

Daten über sie gespeichert werden. Nutzer sollten das

Recht und die Möglichkeit haben, mit ihren Daten von

einem Dienst zu einem anderen umzuziehen.

5.

Die Portabilität von Daten bei Diensten wie Sozialen

Netzwerken muss gewährleistet werden.

6.

Es muss ein Recht auf eine echte Löschung der eigenen

Daten geben.

7.

Eventuell könnte eine verpflichtende Wahlmöglichkeit

bei kostenlosen Diensten eingeführt werden: Zustim-

mung zur umfassenden Erhebung und Datennutzung

oder eine monetäre Bezahlung des Dienstes.

8.

Die Rolle der bisherigen Datenschutzbeauftragten sollte

weiterentwickelt werden. Ihre zukünftige Rolle könnte

die einer Aufsicht über die Integrität aller datenbezo-

genen Prozesse in einer Organisation sein – angefangen

von der sicheren Aufbewahrung bis hin zur Sicher-

stellung eines verantwortungsbewussten Einsatzes

von Big Data Analysen.

Diese Grundsätze sollten als Denkanstoß und nicht als

abschließende Überlegung gesehen werden.

Änderung der Abmahnung nach dem

Wettbewerbsrecht

Eine enorme Belastung für alle Unternehmen, die im digi-

talen Raum unterwegs sind, ist das Abmahnwesen nach

dem Wettbewerbsrecht. Mit diesem Instrument können

Wettbewerber abgemahnt werden, wenn sie sich unlauter

verhalten. Viele Anwaltskanzleien haben in der Vergangen-

heit diese Regelungen genutzt, um ein Geschäftsmodell

zum Schaden produktiver Unternehmen aufzusetzen.

Ohne dass ein echter Schaden entstanden ist oder auch

nur droht, können Anwälte das geltende Recht nutzen, um

hohe Gebühren einzufordern.

Um den hohen Schaden, der gerade kleineren Unter-

nehmen droht abzuwehren, fordern wir junge Unter-

nehmer eine verbindliche Vorstufe: Bevor eine Abmahnung

verschickt werden kann, sollte eine Warnung mit einer

Bitte um Abstellung des angeblichen fehlerhaften Ver-

haltens obligatorisch werden. Erst nach Ablauf einer

angemessenen Frist sollte es dann das Recht geben,

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Weitere politische Handlungsfelder

// WIRTSCHAFTSPOLITIK IN DER DIGITALEN GESELLSCHAFT