Moderner Datenschutz
Immer bessere, kleinere und günstigere Chips ermög-
lichen auch immer bessere, kleinere und günstigere
Sensoren. Zusammen mit der Vernetzung ergibt sich die
Grundlage für Big Data: Immer mehr Daten über alles
Mögliche stehen zur Verfügung. Und damit natürlich
auch immer mehr Daten mit Persönlichkeitsbezug. Da
auch immer bessere Analysemethoden zur Verfügung
stehen, sind diese Daten enorm wertvoll. Die Frage ist,
wie wir den Datenschutz weiterentwickeln können, so
dass Big Data in Deutschland überhaupt genutzt werden
kann (dieses Zukunftsfeld dürfen wir nicht einfach anderen
überlassen), während gleichzeitig die informationelle
Selbstbestimmung (in neuer Form) erhalten bleiben kann.
Dabei begrüßen wir grundsätzlich den Ansatz, den Da-
tenschutz auf europäischer Ebene zu vereinbaren. Dies
ist sinnvoll, um den digitalen Binnenmarkt zu stärken und
Nachteile europäischer Internetfirmen durch die unter-
schiedliche Regulierung zu verringern. Der Vorschlag der
EU-Datenschutz-Grundverordnung geht auch inhaltlich
durchaus in die richtige Richtung. Er ist jedoch noch
nicht der große Wurf, der auf diesem Feld eigentlich nötig
wäre. Aus Sicht der jungen Unternehmer brauchen wir
ein grundlegendes Umdenken im Datenschutz: Dieser
muss an die neue Daten-Realität, also an eine Welt voller
Daten, angepasst werden. Aus unserer Sicht müsste eine
solche Reform die einfache und rechtlich sichere Nut-
zung von Daten ermöglichen, und gleichzeitig die Souve-
ränität des einzelnen über seine Daten sicherstellen.
Hierbei müssten aus unserer Sicht folgende Punkte
berücksichtigt werden:
1.
Daten dürfen nach einer einmaligen Zustimmung (die
einfach formuliert und kurz ist) grundsätzlich erhoben
und auch für neue Zwecke verwenden werden.
2.
Der Weitergabe von Daten an Dritte muss jedoch nach
wie vor gesondert zugestimmten werden – Dienstleis-
ter die im direkten Auftrag Daten auswerten, sollten
hiervon jedoch ausgenommen sein.
3.
Derjenige der Daten sammelt, muss diese verschlüs-
selt und nach Stand der Technik und Organisation
sicher aufbewahren. Dies könnte auch eine Pflicht
beinhalten, dass Daten nur innerhalb von Europa ge-
speichert und verarbeitet werden dürfen.
4.
Nutzer sollten das Recht haben zu erfahren, welche
Daten über sie gespeichert werden. Nutzer sollten das
Recht und die Möglichkeit haben, mit ihren Daten von
einem Dienst zu einem anderen umzuziehen.
5.
Die Portabilität von Daten bei Diensten wie Sozialen
Netzwerken muss gewährleistet werden.
6.
Es muss ein Recht auf eine echte Löschung der eigenen
Daten geben.
7.
Eventuell könnte eine verpflichtende Wahlmöglichkeit
bei kostenlosen Diensten eingeführt werden: Zustim-
mung zur umfassenden Erhebung und Datennutzung
oder eine monetäre Bezahlung des Dienstes.
8.
Die Rolle der bisherigen Datenschutzbeauftragten sollte
weiterentwickelt werden. Ihre zukünftige Rolle könnte
die einer Aufsicht über die Integrität aller datenbezo-
genen Prozesse in einer Organisation sein – angefangen
von der sicheren Aufbewahrung bis hin zur Sicher-
stellung eines verantwortungsbewussten Einsatzes
von Big Data Analysen.
Diese Grundsätze sollten als Denkanstoß und nicht als
abschließende Überlegung gesehen werden.
Änderung der Abmahnung nach dem
Wettbewerbsrecht
Eine enorme Belastung für alle Unternehmen, die im digi-
talen Raum unterwegs sind, ist das Abmahnwesen nach
dem Wettbewerbsrecht. Mit diesem Instrument können
Wettbewerber abgemahnt werden, wenn sie sich unlauter
verhalten. Viele Anwaltskanzleien haben in der Vergangen-
heit diese Regelungen genutzt, um ein Geschäftsmodell
zum Schaden produktiver Unternehmen aufzusetzen.
Ohne dass ein echter Schaden entstanden ist oder auch
nur droht, können Anwälte das geltende Recht nutzen, um
hohe Gebühren einzufordern.
Um den hohen Schaden, der gerade kleineren Unter-
nehmen droht abzuwehren, fordern wir junge Unter-
nehmer eine verbindliche Vorstufe: Bevor eine Abmahnung
verschickt werden kann, sollte eine Warnung mit einer
Bitte um Abstellung des angeblichen fehlerhaften Ver-
haltens obligatorisch werden. Erst nach Ablauf einer
angemessenen Frist sollte es dann das Recht geben,
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Weitere politische Handlungsfelder
// WIRTSCHAFTSPOLITIK IN DER DIGITALEN GESELLSCHAFT