Kommentar #TempofürZukunft
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Das Instrument der „Vertrauensarbeitszeit“ wird von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gern genutzt. Allerdings wurde der Gesetzgeber zuletzt durch das Urteil des Bundesarbeitsgerichts im vergangenen Jahr aufgefordert, die Arbeitszeiterfassung neu zu regeln. Die Vorschläge der Bundesregierung dafür gehen allerdings in die falsche Richtung.
Arbeitsbeziehungen sollten auf Vertrauen und nicht auf Kontrolle beruhen. So plant Arbeitsminister Hubertus Heil eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung als Grundregel für sämtliche Arbeitnehmer. Dabei übersieht er den enormen bürokratischen Aufwand für die Unternehmen. Auch widersprüchlich ist die Tatsache, dass einige Tätigkeiten von der Arbeitszeiterfassung ausgenommen werden sollen. Deutlich praktikabler ist daher der Vorschlag der CDU/CSU: Hier sollen weiterhin freiwillige Vertrauensarbeitszeitmodelle greifen. Zudem sollen die Unternehmen wählen dürfen, welche Art der Arbeitszeiterfassung sie anwenden möchten – entweder in digitaler oder analoger Form.