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Kolumne

10.11.2023

In ihrer neusten Kolumne beschäftigt sich Sarna Röser mit dem Demokratiefördergesetz.

Wo Demokratie draufsteht, ist nicht immer Demokratie drin

Seit dem Hamas-Angriff auf Israel spielen sich erschreckende Szenen in deutschen Großstädten ab: Demonstranten verhöhnen die israelischen Opfer und relativieren teilweise den Holocaust. Diese Ereignisse verdeutlichen, wie notwendig die Demokratieförderung ist. Mit der politischen Bildung haben wir ein wichtiges Instrument dafür geschaffen. Und obwohl jegliche extremistischen Tendenzen im Keim erstickt werden müssen, brauchen wir kein Demokratiefördergesetz, wie es im Koalitionsvertrag der Ampel vorgesehen ist. Ein Widerspruch? Bei weitem nicht! Die Inhalte des Gesetzentwurfs wie Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung und Extremismusprävention sind auch Ziele anderer Träger der politischen Bildung. Die Bundeszentrale für politische Bildung ist ein Paradebeispiel für politische Bildungsarbeit und erfüllt ihre Aufgaben in weltanschaulicher Neutralität. Nicht zu vergessen, die zahlreichen, üppig mit Steuergelt ausgestatteten politischen Stiftungen, die sich der demokratischen Arbeit verpflichtet fühlen. Deutschland leidet dementsprechend nicht an einem Mangel an demokratiefördernden Institutionen. 

Das Demokratiefördergesetz soll mit 200 Millionen Euro aus dem Etat des Bundesfamilienministeriums finanziert werden. Die Summe übersteigt bei weitem die Mittel der Bundeszentrale und der politischen Stiftungen. Und es gibt bei dem Gesetzvorhaben ein noch größeres Problem: Grüne und SPD wehren sich beharrlich gegen eine Bindung an das Grundgesetz für potentielle Förderempfänger. Eine nicht nachvollziehbare Haltung, wenn man bedenkt, dass die Vergabe öffentlicher Mittel zur demokratischen Bildungsarbeit im Haushaltsgesetz fest an die freiheitlich-demokratische Grundordnung gebunden ist. Die Notwendigkeit eines solchen Bekenntnisses ergibt sich gerade in Zeiten wie heute dringender denn je. Wir dürfen nicht zulassen, dass unser demokratisches Verständnis mit Füßen getreten wird. Und gerade Gruppierungen, die die Nötigung für ein legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung halten, müssen sich Fragen gefallen lassen. Es geht um den Respekt vor demokratischen Verfahren und vor der freien Marktwirtschaft. Ein Bekenntnis zur Letzteren darf nicht nur ein Lippenbekenntnis sein.

Ohne eine entsprechende Extremismusklausel ist der Ampel-Vorschlag ein Antidemokratiefördergesetz. Die Gefahr ist groß, dass gerade die extremistischen Umtriebe, die bekämpft werden sollen, vom Gesetz profitieren – von links, rechts und vom militanten Islamismus. 


 
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