Inklusion als Chance
Vorstellung der einheitlichen Ansprechstelle für Arbeitgeber
Arbeitgeber, die mindestens 20 Arbeitsplätze haben, sind dazu verpflichtet, auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl schwerbehinderter Menschen nicht beschäftigten, entrichten sie für jeden unbesetzten Arbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe. Diese hat sich maßgebend verändert.
Die »Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber« (kurz: EAA) richtet sich an Unternehmen, die Arbeits- oder Ausbildungsplätze für Menschen mit Behinderung schaffen oder diese beschäftigen. Die Fachkräfte der EAA helfen, Fördergelder zu beantragen und beraten in allen Fragen, die mit den Beschäftigungsverhältnissen verbunden sind.
Wir möchten der EAA die Chance geben, uns sich vorzustellen bei einer Präsentation. Im Nachgang bleibt die Möglichkeit bei Getränken und Fingerfood im direkten Austausch zu gehen.
Details
- Datum:
- 25.04.2024
- Uhrzeit:
- 17:00-20:30
- Adresse:
- Havanna Lounge BremenBörsenhof A, Am Dom 528195 Bremen
- Ansprechpartner:
- Moritz Stich
- Hinweis:
- Bei der Veranstaltung handelt es sich um eine nicht-öffentliche Veranstaltung, nur für Mitglieder, registrierte Interessenten und geladene Gäste (geschlossene Gesellschaft).
- Teilnahme: